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Gleichstellungsgesetz Niedersachsen

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Positionspapier zum Gesetzentwurf Stand Januar 2007

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Einleitung

Die unterzeichnenden Verbände und Organisationen haben mit großer Erwartung von dem vorliegenden Entwurf des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Kenntnis genommen. Umso mehr sind sie enttäuscht. Der Gesetzentwurf wird seinen in § 1 Abs. 1 genannten Zielen in keiner Weise gerecht. Die Notwendigkeit und die Inhalte eines Niedersächsischen Gleichstellungsgesetzes für Menschen mit Behinderungen sind von den betroffenen Menschen, den unterzeichnenden Verbänden und Organisationen, den kommunalen Behindertenbeiräten und Behindertenbeauftragten, dem Niedersächsischen Landesbehindertenrat und dem Behindertenbeauftragten des Landes Niedersachsen jahrelang diskutiert worden.

Das Ergebnis dessen, was als Mindestmaß erforderlich ist, um die Benachteiligung behinderter Menschen zu beseitigen und zu verhindern, ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbst bestimmte Lebensführung zu ermöglichen, fand seinen Ausdruck bereits in dem Eckpunktepapier des Niedersächsischen Landesbehindertenrates aus dem Jahre 2003, das Grundlage dieses Positionspapiers ist.

Ein Vergleich der berechtigten Forderungen aus diesem Papier mit dem nun vorliegenden Gesetzesentwurf ergibt, dass der Entwurf eine sozialpolitische Bankrotterklärung des Landes Niedersachsen gegenüber den Belangen der Menschen mit Behinderungen ist. Es finden sich im Entwurf vor allem Einschränkungen des Geltungsbereiches, Kann- und Sollregelungen sowie Finanzierungsvorbehalte.

Die Beschränkung des Geltungsbereiches auf Behörden und Einrichtungen des Landes stellt einen nicht hinnehmbaren Verzicht auf gesetzgeberische Gestaltung dar. Wenn das Land Niedersachsen nicht in der Lage ist, ein Gleichstellungsgesetz zu schaffen, das eine Basis für die Teilhabe der Menschen mit Behinderung in Niedersachsen darstellt, sollte auf eine derartige Aneinanderreihung von Unzulänglichkeiten gänzlich verzichtet werden.

Hier entsteht der Eindruck, dass der vorliegende Text mit all seinen Lücken lediglich verfasst wurde, um erst einmal Ruhe vor den berechtigten Forderungen von Menschen mit Behinderungen zu haben.

Integration

Integration muss in allen gesellschaftlichen Bereichen Vorrang haben. Der vorliegende Gesetzentwurf verliert jedoch nicht ein einziges Wort zu diesem Themenfeld.

Barrierefreiheit

Im gesamten Bereich der Barrierefreiheit bleibt der Gesetzentwurf weit hinter den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und anderer Landesgesetze zurück und ist völlig inakzeptabel. Selbstbestimmung und Teilhabe setzen Erreichbarkeit und Nutzbarkeit in allen Bereichen voraus.

Verbandsklagerecht

Unverzichtbarer Bestandteil eines Landesgleichstellungsgesetzes ist das Klagerecht anerkannter Verbände bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot und gegen Vorschriften zur Herstellung der Barrierefreiheit. Eine Regelung in Anlehnung an das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und anderer Landesgesetze fehlt jedoch im vorliegenden Gesetzentwurf.

Chancengleichheit von Frauen und Männern

Es fehlt ein eindeutiger Auftrag zur Beseitigung geschlechtsspezifischer Benachteiligungen von Frauen mit Behinderungen. Lediglich ein „Hinwirken“ auf Chancengleichheit steht im Widerspruch zum novellierten Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG).

Behindertenbeauftragte und Behindertenbeiräte

Die unterzeichnenden Verbände und Organisationen begrüßen ausdrücklich die Sicherstellung des Amtes des Landesbehindertenbeauftragten, kritisieren allerdings die fehlende gesetzliche Regelung für kommunale Behindertenbeauftragte und Behindertenbeiräte. Kommunen bilden den Lebensmittelpunkt der Menschen mit Behinderung und nur zusammen mit den kommunalen Beauftragten und Beiräten kann ein funktionierendes Geflecht der Zusammenarbeit in Niedersachsen entstehen und ist die Förderung und Umsetzung von Gleichstellung und Teilhabe möglich.

Das Land wird aufgefordert, Regelungen zu treffen, um eine breite Verankerung der Interessen von Menschen mit Behinderungen in den Kommunen verpflichtend zu gewährleisten.

Berichtspflicht

Die Unterzeichnenden vermissen eine Berichtspflicht der Landesregierung zur Umsetzung dieses Gesetzes analog des Entwurfes für ein novelliertes Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz (NGG).

Schlussbemerkung

Der äußerst lückenhafte Entwurf für ein Landesgleichstellungsgesetz enttäuscht die Erwartungen der Unterzeichnenden sowie der Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen und schadet dem Ansehen des Landes. Die Verfasser dieses Positionspapiers erklären sich bereit, die Entwicklung eines Gesetzentwurfs mit zu gestalten.

Es ist an der Zeit, ein Gleichstellungsgesetz zu schaffen, das den Menschen mit Behinderungen die Chancen auf eine selbstbestimmte Lebensführung endlich auch in Niedersachsen eröffnet.

Hannover, 08. Februar 2007

Unterzeichner:

 

  • Sozialverband Deutschland (SoVD), Landesverband Niedersachsen
  • Sozialverband VdK Niedersachsen – Bremen
  • Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen (BVN)
  • Landesbehindertenrat Niedersachsen
  • Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK)
  • Deutscher Schwerhörigenbund (DSB)
    Landesverband Niedersachsen
  • DGB Bezirk Niedersachsen – Bremen – Sachsen-Anhalt
  • Gehörlosenverband Niedersachsen
  • Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben, Niedersachsen/Bremen
  • LAG Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen, Niedersachsen
  • LAG Selbsthilfe Behinderter Niedersachsen
  • Netzwerk „Selbst Aktiv“ behinderte Menschen in der SPD
  • NLK-Niedersächsischer Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte
  • Niedersächsisches Netzwerk behinderter Frauen
  • Selbstbestimmt Leben Hannover(SLH e.V.)
  • Verdi Landesbezirk Niedersachsen – Bremen




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