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Gleichstellungsgesetz Niedersachsen

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Angekündigte Änderungen zum Gleichstellungsgesetz werden begrüßt

22.05.2007

Angekündigte Änderungen zum Gleichstellungsgesetz werden begrüßt

Das Bündnis für ein Niedersächsisches Gleichstellungsgesetz von Menschen mit Behinderung hat mit dem neuen Gesetzentwurf der Landesregierung einen großen Erfolg erzielt. Nach eingehender Diskussion bewertet das Bündnis die bisher bekannt gewordenen Änderungen am Gesetzentwurf als positiv.

Die berechtigten Forderungen der Menschen mit Behinderung werden in der verbesserten Fassung aus dem Sozialministerium in weiten Teilen erfüllt.

Das Niedersächsische Bündnis macht aber auch deutlich, dass nicht alle Forderungen behinderter Menschen erfüllt sind. So enthält der neue Gesetzentwurf weiterhin keine oder unbefriedigende Regelungen zu folgenden Punkten:

  • Integration (Schule, Ausbildung, Arbeitsmarkt)
  • Barrierefreiheit
  • barrierefreier Internetauftritt

Die Bündnispartner verständigten sich bei ihrem Treffen am 16. Mai 2007 darauf, dass das Bündnis bestehen bleibt, um das weitere Gesetzgebungsverfahren kritisch zu begleiten. Die Bündnispartner behalten sich vor, in ihren Organisationen die nicht erfüllten Forderungen weiter zu verfolgen.

Auf der Internetseite www.gleichstellungsgesetz-niedersachsen-jetzt.de werden alle Informationen und Entwicklungen zum Gleichstellungsgesetz in Niedersachsen dokumentiert.

Ministerpräsident Wulff hatte in einer Pressemitteilung vom 11. Mai 2007 angekündigt, dass die erste Fassung des Entwurfs verändert und ausgeweitet werde. Danach sollen die Bestimmungen nun nicht mehr nur für Landesbehörden gelten, sondern auch für alle Kommunen. Zudem werde ein Verbandsklagerecht eingeräumt, eine verbindliche Regelung für einen Landesbeirat für Menschen mit Behinderung werde geschaffen und das Gesetz im Jahre 2010 überprüft.

Dem Bündnis gehören 17 niedersächsische Organisationen und Verbände an.

V.i.S.d.P.:
Christian Hoffmann
SoVD Niedersachsen
christian.hoffmann@sovd-nds.de
Tel.: 0511 / 70148-69




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