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Gleichstellungsgesetz Niedersachsen

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Gleichstellungsgesetz nur auf Druck der Verbände / Niedersachsen beseitigt Makel

14.11.2007

Das am Mittwoch beschlossene Landesgleichstellungsgesetz (LGG) ist nur auf Druck der niedersächsischen Verbände zustandegekommen. Diese Ansicht teilen die 18 im „Bündnis für ein Niedersächsisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung“ zusammengeschlossenen Organisationen.

Die jetzt verabschiedeten Inhalte des Gesetzes können die Bündnis-Vertreter nach langjährigem Kampf mittragen, auch wenn an einigen Stellen noch Verbesserungsbedarf gesehen wird. So geht das Bündnis zum Beispiel davon aus, dass sich aus der geplanten, aber nicht weiter definierten Evaluation des LGG eine konkrete Berichterstattung ergeben wird.

Zufriedenheit herrscht beim Bündnis aber insgesamt darüber, dass nun endlich die berechtigten Interessen der Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden. Damit hat Niedersachsen endlich den Makel beseitigt, das letzte Bundesland ohne eine solche Regelung zu sein, wie die Bündnis-Vertreter einhellig bekundeten.

Den Gesetztext im Wortlaut können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen.

Christian Hoffmann
Landespressesprecher SoVD Niedersachsen
Mobil: 0174 / 94 165 04

Simone Weisbrodt
Abteilung Presse und Kommunikation, SoVD Niedersachsen
simone.weisbrodt@sovd-nds.de oder
Tel.: 0511 / 70 148 54




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