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Gleichstellungsgesetz Niedersachsen

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Gleichstellungsgesetz: Bündnis fordert Anpassung an Behindertenrechtskonvention

29.06.2010

Das Bündnis für ein Niedersächsisches Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen (NBGG) kritisiert im Rahmen der Überprüfung dieses Gesetzes aktuelle Mängel in der Umsetzung. „Die Entwicklung in einigen Bereichen ist nicht zufriedenstellend“, sagt Adolf Bauer, Landesvorsitzender des SoVD (Sozialverbandes Deutschland) in Niedersachsen.

Der SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V. und die 14 weiteren Bündnispartner fordern in ihrer Stellungnahme gegenüber dem Sozialministerium insbesondere die Anpassung des NBGG an die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. „Die UN-Konvention schreibt vor allem die Inklusion für alle Lebensbereiche fest. Darauf warten die Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen“, sagt Bauer. „Außerdem fordert das Bündnis verstärkte Anstrengungen zur Gleichstellung von Frauen mit Handicaps sowie zugunsten einer umfassenden Barrierefreiheit öffentlicher Einrichtungen“, berichtet Bauer. Auch müsse aus der bisher vorgesehenen einmaligen Evaluation des NBGG eine regelmäßige Berichtspflicht der Landesregierung werden. „Nun ist schleunigst eine Weiterentwicklung des Gesetzes nötig, bei der auch die Betroffenen selbst und ihre Interessenvertretungen gehört werden müssen“, mahnt Bauer abschließend an.




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